Die Linuxwerkstatt GmbH gibt selbstverständlich die Senkung der Mehrwertsteuer vollständig an ihre Kunden weiter. Da wir zum überwiegenden Teil B2B Kunden haben wirkt sich diese Maßnahme in erster Linie in einem erhöhten administrativen Aufwand für beide Seiten aus. Leider ist die Ausführung der Senkung nicht so einfach wie man es hätte erwarten können und so rechnen wir mit einigen Nachfragen. Vielleicht finden Sie in diesem kleinen FAQ schon die Antwort auf Ihre Frage. Ansonsten stehen wir Ihnen unter gerne Rede und Antwort.

Die Umsetzung erfolgt nach den Regelungen des finalen Schreibens des BMF vom 30.06.2020.

Wieso werden auf manche Leistungen 19 % Umsatzsteuer berechnet und auf andere nur 16 %?

Der Umsatzsteuersatz bemißt sich nach der vollständigen Erfüllung der Leistung. Damit nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Dies betrifft im Falle der Linuxwerkstatt GmbH in der Regel die Produkte Domain und Zertifikat besonders. Das Abrechnungsende (diese Produkte werden jährlich abgerechnet) wird immer in den Zeitraum nach dem 31.12.2020 fallen und damit fallen für diese Produktgruppen 19 % Umsatzsteuer an. Andere Dienstleistungen, die monatlich bzw. pro Quartal abgerechnet werden, werden zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 mit 16% MwSt berechnet.

Werden Rechnungen aus 2018/2019 mit dem Ende der Laufzeit zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 korrigiert?

Eine Korrektur der Rechnungen aus abgelaufenen Perioden ist nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber hat sich dazu nicht explizit geäußert. Der Aufwand steht bei dem Thema Domain und Zertifikate auch nicht im Verhältnis zum Ertrag. Daher haben wir uns gegen eine Korrektur entschieden.